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EU, Deutschland und die Vorratsdatenspeicherung

7 Tage ist es inzwischen her, dass die EU Deutschland ein Ultimatum zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG im Klartext ‚Vorratsdatenspeicherung‘ gesetzt hat.

2006 sind die besagte Richtlinien verabschiedet worden, bis 2007 sollten die einzelnen EU Staaten diese umsetzen und 2010 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das zur Umsetzung in Deutschland vorgelegte GesetzVerfassungswidrig sei. Nun sollen wir trotzdem ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat dazu eine Idee vorgelegt, die soganannte Quick-Freeze-Methode. Hierbei sollen  „Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten eingefroren werden“

Den EU-Richtlinien genügt diese Methode allerdings nicht, sie fordert eine anlasslose Speicherung von mindestens 6 Monaten. Als Begrüdung wird die Verhinderung von Straftaten gegen die demokratische Gesellschaft genannt.

Aber wo ist denn jetzt eigentlich der Knackpunkt bei der ganzen Sache? Ist es nur, dass Frau Leutheusser-Schnarrenberger als einzige Politikerin jetzt nach den Anschlägen von Toulouse noch was auf Privatsphäre hält oder verstößt das EU-Recht tatsächlich gegen unsere Verfassung?

Es verstößt gegen unsere Verfassung, aber nur aus einem einzigen Grund: Der ganz persönlichen Auslegung von Privatsphäre und Dringlichkeit den Staat zu schützen vom deutschen BVG. Für unser BVG ist das eventuelle verhindern von Straftaten nicht Grund genug alle Bürger Deutschlands unter Generalverdacht zu nehmen und zu überwachen.

Sehr richtig, meiner Meinung nach. Seien wir mal ehrlich, kann Vorratsdatenspeicherung (VDS) Straftaten wirklich VERHINDERN? Nein! Wenn wir per VDS Straftaten präventiv bekämpfen wollen, so muss eine Institution eingerichtet werden, die allen Traffic analysiert und auswertet. Wird so eine Institution geschaffen, kann jeder von uns rechtens behaupten sich in seiner Privatsphäre verletzt zu fühlen und dann kann auch die EU das nicht mehr abschmettern, denn es ist wohl offensichtlich, dass dann jeder von uns unter dauerhafter Beobachtung steht. (mal ganz abgesehen von den Zusatzkosten)

Das andere Argument der EU für die VDS ist das erleichterte aufklären von Straftaten, die bereits geschehen sind. Hier muss ich leider zugeben, dass die Fachmänner sich einig zu sein scheinen. Bestes Beispiel: Toulouse. Ohne VDS hätte Frankreichs Polizei laut eigenen Angaben nicht so schnell den Attentäter Merah finden können. Hätte hier also Quick-Freeze versagt? Die Experten behaupten es, ich glaube es nicht, denn ich denke, dass gute Ermittler Merah auch ausfindig gemacht hätten ohne auf bis zu 2 Jahre alte Daten zurückzugreifen. Schließlich kann man bei den gespeicherten Daten auch nicht einfach ‚Attentäter Toulouse‘ in eine Suchleiste eingeben, sondern muss bereits Anhaltspunkte haben um unter allen Abermilliarden Einzeldaten die richtigen zu finden.

Was passiert aber jetzt mit Deutschland? Werden wir ein Gesetz zur VDS verabschieden oder verklagt werden?

Solange Fr. Leutheusser-Schnarrenberger noch Justizministerin ist und sich auf ihr Rückgrat besinnt wird es wohl die Klage sein. Wenn sie es mal nicht mehr ist, dann wird es wohl ein ewiglanger Streit zwischen BVG und Parteien werden, denn die Auslegungen der EU entsprechen de facto nicht denen des BVG und so schnell wird der BVG hoffentlich keinen Meinungswechsel vollziehen. Bis zur Umsetzung des eventuellen, neuen Gesetztes bleibt uns also dank unserer Verfassung noch etwas Zeit. Vielleicht wird aber auch die EU etwas an ihren Richtlinien feilen, die hat bereits angekündigt die Richtlinien von 2006 noch einmal zu überarbeiten.

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